Übernachtung auf öffentlichen Parkplätzen

Übernachtung auf öffentlichen Parkplätzen

Reglement über die Benützung von öffentlichen Parkplätzen in Spiez.

Gemäss Gemeindepolizeireglement und Verordnung zum Reglement über die Benützung von öffentlichen Parkplätzen ist das Übernachten in Campern auf öffentlichen Parkplätzen für einzelne Übernachtungen gestattet. Voraussetzung dafür ist das Bezahlen der Parkplatzgebühren und Einhalten der Regeln (kein Campieren, nach aussen Stuhlen, Grillieren, Nachtruhe, etc.). Ausserdem muss das Fahrzeug in die Feldmarkierung passen. Ist das Fahrzeug zu lang/breit ist das Parkieren/Übernachten nicht erlaubt.

Übersicht geeignete Parkplätze für Übernachtungen

Kontakt

So können Sie uns kontaktieren

Spiez Marketing AG
Bahnhofstrasse 10d
3700 Spiez
+41 33 655 90 00

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.